Erasmus-Praktikum: Gefördert ins europäische Ausland
Sie wollen ein Praktikum im europäischen Ausland machen? Die Universität Bonn fördert im Rahmen von Erasmus+ studienbezogene Praktika von 2 bis 12 Monaten in über 30 europäischen Ländern.
Das Wichtigste in Kürze
- Studienbezogene Praktika im europäischen Ausland
- Selbst gesuchte Praktikumsstellen
- Mögliche Dauer: 2 bis 12 Monate (Mindestdauer: 60 Tage)
- Mit finanzieller Förderung
- Akademische Anerkennung des im Ausland absolvierten Pflichtpraktikums
- Förderung auch nach Abschluss des Studiums möglich
- Beratung durch die Universität Bonn und die Gastinstitution
Erasmus+ kurz erklärt
Mit der Erasmus-Förderung sind neben Auslandssemestern auch Praktika im Ausland möglich. Im folgenden Video wird erklärt, wie das Erasmus-Praktikum funktioniert.
Wenn Sie sich für ein Studium im europäischen Ausland oder weltweit interessieren, finden Sie weitere Informationen auf der Website Erasmus-Studium.
Grundlage für die Teilnahme der Universität Bonn am Erasmus-Programm ist die Erasmus Charta für die Hochschulbildung.
Bewerbung
Voraussetzungen
- Während des Studiums: Sie sind zum Zeitpunkt der Bewerbung und während des gesamten Auslandsaufenthalts regulär an der Universität Bonn eingeschrieben.
- Nach dem Studium: Nach Abschluss Ihres Studiums können Sie innerhalb der darauf folgenden 12 Monate eine Praktikumsförderung erhalten. Sie müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung noch eingeschrieben, aber während des Praktikums exmatrikuliert sein.
- Ihre Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle.
- Ihr Praktikum dauert mindestens 2, maximal 12 Monate (Mindestdauer: 60 Tage).
Wie bewerbe ich mich?
Für die Erasmus-Förderung eines Praktikums im Ausland bewerben Sie sich bei der Fachkoordination in Ihrem Fachbereich. Dort erfahren Sie, welche Kriterien vorliegen müssen, um für die Förderung nominiert zu werden.
Auswahlkriterien sind in der Regel
- Studienleistungen
- Kenntnisse der Sprache des Ziellandes, zumindest aber der Arbeitssprache des Praktikums
- Begründung/ Motivation für das Auslandspraktikum
- Qualität des Praktikumsplatzes und -vorhabens
- Fachlicher Nutzen
Da Praktikumsaufenthalte nicht zwingend an Semesterzeiten geknüpft sind, gibt es keine festen Bewerbungstermine. In einigen Fachbereichen gibt es aber interne Bewerbungsfristen für Erasmus-Praktikant*innen. Sie sollten sich auf alle Fälle mit einer Vorlaufzeit von mindestens zwei bis drei Monaten bei Ihrer Fachkoordination bewerben.
Erst nach der Zusage durch Ihre Fachkoordination registrieren Sie sich bei Mobility-Online. Bitte beachten Sie hierzu die Anleitung zur Registrierung auf Mobility-Online.
Welche Einrichtungen und Länder sind für eine Erasmus-Förderung geeignet?
Praktikumseinrichtungen
Den Praktikumsplatz suchen Sie selbst. Möglicherweise unterstützt Sie dabei auch Ihr Fachbereich (z.B. bei Praktika an Schulen im Ausland oder Laboreinrichtungen). Das Dezernat Internationales hat Tipps zur Suche eines Praktikums im Ausland zusammengestellt.
Mögliche Einrichtungen für Ihr Erasmus-Praktikum:
- Öffentliche und private Unternehmen (auch gemeinwirtschaftliche Unternehmen)
- Lokale, regionale oder nationale öffentlichen Stellen
- Handelskammern, Handwerks- oder Berufsverbände und Gewerkschaften
- Forschungseinrichtungen
- Stiftungen
- Schulen, Hochschulen, Institute, Bildungseinrichtungen (auch Goethe-Institute)
- Gemeinnützige Organisationen, Verbände, Nichtregierungsorganisationen (NGO)
Ausgenommen sind EU-Institutionen sowie Einrichtungen, die EU-Programme verwalten. Für diese Praktika gibt es alternative Förderprogramme – zum Beispiel Kurzstipendien des DAAD für Praktika im Ausland.
Zielländer
- Alle EU-Mitgliedstaaten
- Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei, FYROM Mazedonien sowie die französischen und niederländischen Überseegebiete.
Eine Förderung von Praktika in der Schweiz ist zurzeit nicht möglich.
Nach dem Brexit
Erfolgreich beworben?
Sie haben einen Praktikumsplatz im Ausland gefunden und wurden von Ihrer Erasmus-Fachkoordination ausgewählt? Dann finden Sie hier wichtige Informationen zu Ihren weiteren Schritten, um die Förderung zu erhalten.
Förderung
Pro Studienphase (Bachelor, Master, Promotion) können Sie bis zu 12 Monate mit Erasmus+ im Ausland verbringen, im Staatsexamen 24 Monate. Durch ein Zweitstudium erhöht sich der Anspruch auf Förderung nicht.
Bisherige Erasmus-Auslandspraktika und Erasmus-Förderungen einer anderen Hochschule werden mit eingerechnet.
Die Erasmus-Förderung für Praktika im Ausland setzt sich aus folgenden Elementen zusammen
- Zahlung eines Mobilitätszuschuss. Die europäischen Zielländer sind dabei nach den durchschnittlichen Lebenshaltungskosten in drei Ländergruppen mit unterschiedlichen Förderraten unterteilt.
- Für Studierende mit einem Grad der Behinderung ab 30 und für Studierende, die ihre Kinder mit ins Auslandsstudium nehmen, gibt es zusätzliche finanzielle Fördermöglichkeiten.
- Kostenlose Online-Sprachkurse
- Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthalts
Wie hoch ist der Mobilitätszuschuss?
Die monatlichen Förderraten sind für alle Hochschulen in Deutschland identisch und werden in der Regel jedes Jahr neu festgelegt.
Für die Jahre 2019/20 und 2020/21 gilt:
-
Ländergruppe 1: 555 € pro Monat (18,50 €/ Tag)
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich
-
Ländergruppe 2: 495 € pro Monat (16,50 €/ Tag)
Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
-
Ländergruppe 3: 330 € pro Monat (14,50 €/ Tag)
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Republik Nordmazedonien, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
Die Auszahlung des Mobilitätszuschusses erfolgt in zwei Raten, zu Beginn und am Ende des Auslandspraktikums.
Das Dezernat Internationales informiert alle ausgewählten Erasmus-Praktikant*innen über die nötigen Formalitäten und ist zuständig für die Verteilung der finanziellen Zuschüsse.
Kann ich die Erasmus-Förderung mit BAföG oder einem anderen Stipendium kombinieren?
BAföG-Empfänger*innen erhalten den regulären Erasmus-Mobilitätszuschuss. Der Anteil des Mobilitätszuschusses, der über 300 € pro Monat liegt, wird jedoch auf den BAföG-Bedarf angerechnet. Selbst wenn Sie für Ihr Studium in Deutschland nicht BAföG-berechtigt sind, empfehlen wir Ihnen, sich auf der Website „BAföG“ des BMBF über Auslands-BAföG zu informieren.
Ein Stipendium des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) und eine Förderung im Rahmen von Erasmus+ können nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden.
Eine Erasmus Mundus-Förderung und ein Erasmus-Zuschuss können nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden.
Wenn Sie ein Stipendium von einer anderen Institution (z.B. Stiftung, Deutschlandstipendium) bekommen, erhalten Sie den regulären Erasmus-Fördersatz. Bitte informieren Sie Ihren Stipendiengeber aber über den Erasmus-Zuschuss.
Gibt es zusätzliche Förderung für besondere Lebenssituationen?
Für Studierende mit Behinderungen (ab GdB 30) und für Studierende mit Kind besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung im Erasmus-Programm. Alle ausgewählten Erasmus-Studierenden, die dies in ihrer Online-Registrierung beim Dezernat Internationales angeben, erhalten weitere Informationen.
Allgemeine Hinweise finden Sie auch auf der Website der Erasmus-Nationalagentur im DAAD.
Für weitere Beratung können Sie sich auch an die Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung bzw. an das Familienbüro wenden.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der vom Erasmus Student Network (ESN) veröffentlichten Website exchangeability und der Online-Plattform MappED, in der Hochschuleinrichtungen ihre Angebot für Studierende mit besonderen Bedürfnissen beschreiben können. Von Studierenden für Studierende wurde das Student Toolkit entwickelt, das Tipps und Hinweise zur Unterstützung Ihrer Vorbereitung auf einen Erasmus-Aufenthalt enthält.
Anerkennung von Praktika
Die Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen ist im Erasmus-Programm von großer Bedeutung. Sie wird deshalb im Learning Agreement for Traineeships geregelt, das Sie vor Beginn Ihres Auslandspraktikums gemeinsam mit den verantwortlichen Personen Ihres Fachbereichs in Bonn und an der Praktikumseinrichtung ausfüllen und unterzeichnen lassen. Zusätzlich reichen Sie nach Abschluss des Praktikums ein Traineeship Certificate (Praktikumszeugnis) ein.
Sprachkenntnisse
Um sinnvoll und erfolgreich ein Praktikum im Ausland machen zu können, sollten Sie auch die Sprache des Gastlandes gut beherrschen, mindestens jedoch die Arbeitssprache Ihrer Praktikumstelle.
Deshalb ist es empfehlenswert, dass Sie sich so früh wie möglich die entsprechenden Sprachkenntnisse aneignen bzw. diese vertiefen. Die Universität Bonn bietet selbst ein umfangreiches Sprachkursangebot an.
Kostenlose Online-Sprachkurse
Wenn in die Erasmus-Förderung aufgenommen wurden, erhalten Sie während der Vorbereitungszeit die Möglichkeit, an kostenlosen Online-Sprachkursen der EU teilzunehmen. Die Lizenzen dafür stellt Ihnen das Dezernat Internationales zur Verfügung.
Beratung und Kontakt
E-Mail: [Email protection active, please enable JavaScript.]
COVID-19
Anmeldung
Weiterführend zum Thema
Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.