19. Oktober 2020

Allgemeine Maskenpflicht in Uni-Räumlichkeiten Allgemeine Maskenpflicht in Uni-Räumlichkeiten

Zunächst bis Ende des Monats herrscht in Gebäuden der Universität Bonn eine allgemeine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen.

Maskenpflicht auch in Hörsälen
Maskenpflicht auch in Hörsälen © Foto: Volker Lannert/Uni Bonn
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Aufgrund der aktuellen Pandemielage in Bonn hat die Stadt Bonn eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Die Hochschulleitung weist darauf hin, dass nun bei Zusammenkünften innerhalb der Universität Bonn zunächst bis zum 31. Oktober 2020 eine grundsätzliche Maskenpflicht herrscht. Demnach ist in Bibliotheken, Hörsälen und Seminarräumen auch am Sitzplatz eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Die Regelung gilt nicht für Personen, die sich alleine in einem (Büro-) Raum aufhalten.

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