Der Hochschulrat
Der Hochschulrat ist ein durch das nordrhein-westfälische Hochschulgesetz festgelegtes Universitätsgremium. Es berät das Rektorat und übt die Aufsicht über dessen Geschäftsführung aus. Zu den Aufgaben des Gremiums gehört auch die Mitwirkung durch seine Mitglieder in der Hochschulwahlversammlung an der Wahl und Abwahl der Mitglieder des Rektorates. Der Hochschulrat tagt mindestens viermal im Jahr.
Die Mitglieder des Hochschulrats werden für eine Amtszeit von fünf Jahren bestellt.