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SUMMARY:Vortrag Prof. Dr. Hans Peter Ullmann
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DESCRIPTION:Eine „Vierte Gewalt“? Der Bundesrechnungshof in der frühe
 n Bundesrepublik\nDem Bundesrechnungshof oblag seit seiner Gründung die K
 ontrolle der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Bundesorgane und Bunde
 sverwaltungen. Die Ernennung von Guido Hertel 1957 markiert einen klaren E
 inschnitt. Denn der neue Präsident hegte ungleich größere Ambitionen. E
 r wollte die Stellung des Rechnungshofs gegenüber den obersten Bundesbeh
 örden aufwerten und ihm zu mehr Kompetenzen\, größerer Wirksamkeit sowi
 e höherer Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit verhelfen. Dazu bedurfte 
 es einer zugkräftigen Legitimationsstrategie. Eine solche entwarf Hertel 
 ausgehend von dem Gedanken\, die im Bundesrechnungshof institutionalisiert
 e Finanzkontrolle bilde neben Exekutive\, Legislative und Judikatur eine s
 elbständige „vierte Gewalt“ im politischen System der Bundesrepublik.
  Woher nahm Hertel diese Deutung\, wie versuchte er sie umsetzen?
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