26. April 2021

Rückblick Personalratswahl 2020 Rückblick Personalratswahl 2020

Personalratswahl 2020 mit Hürden

Personalratswahl 2020 | Sitzverteilung
Personalratswahl 2020 | Sitzverteilung © PR-Grafik
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Personalratswahl 2020 mit Hürden

Ursprünglich war die Personalratswahl im vergangenen Jahr für Juni gedacht (Ende der Wahlperiode 30.06.2020). Aufgrund der Pandemie und des daraus folgenden Minimalbetriebs an der Uni im Frühjahr hat der Wahlvorstand dann im Mai beschlossen, die Wahl auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Auch die Personalratswahlen an anderen Hochschulen und Landesbehörden wurden verlegt. Die Grundlage dafür waren Änderungen, die der Gesetzgeber vorgenommen hat, die es ermöglichten, die Gremienwahlen innerhalb der nächsten 12 Monate durchzuführen. Somit hat der alte Personalrat die Geschäfte zunächst über den 30.06. 2020 hinaus weitergeführt.

Die Wahl wurde dann für den Herbst angesetzt (26. November), in der Hoffnung, dass wieder ein normaler Betrieb und gewohnte Arbeitsabläufe stattfinden würden. Obwohl sich Ende Oktober der Beginn der zweiten Infektionswelle andeutete, wurde an dem Wahltermin festgehalten und die Wahl durchgeführt: Mitte November wurden die Briefwahlunterlagen verschickt. Der neue Personalrat kam am 1. Dezember zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen; die neue, leicht verkürzte Amtszeit geht bis zum 30. Juni 2024.

 

Zusammensetzung des Personalrats

Die Größe des Personalrats, d.h. die Anzahl der Mitglieder im Gremium, hängt von der Anzahl der Beschäftigten im Betrieb ab und ist im Landespersonalvertretungsgesetz geregelt (§ 13 LPVG1). Die Universität hat mehr als 2000 Beschäftigte in Technik und Verwaltung (einschließlich nicht besetzter Stellen), somit setzt sich das Gremium aus 15 Mitgliedern zusammen.

Da verschiedene Gruppen beschäftigt sind (Beamte und Angestellte), die Beamten an der Universität jedoch in der Minderheit sind, erhält diese Gruppe bei der Berechnung der Verteilung der Sitze einen Schutzstatus (§ 14,3): trotz der verhältnismäßig kleinen Gruppengröße von etwa 100 Personen erhalten sie - in unserem Falle - 2 Sitze.

Von den 15 Mitgliedern sind 5 freigestellt (§ 42 LPVG), d. h. diese Kolleg*innen arbeiten nicht in ihrem bisherigen Beruf bzw. an ihrem Arbeitsplatz, sondern arbeiten Vollzeit für den Personalrat. Ihre Büroräume befinden sich derzeit noch in der Konviktstraße 4.

An den Sitzungen des Personalrats können auch Vertreter*innen der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) sowie der Schwerbehindertenvertretung (SBV) beratend teilnehmen; sie haben allerdings kein Stimmrecht.

 

Stimmenverteilung

Jede Gruppe hatte bei der Wahl zwei Listen aufgestellt. Die Wahl ergab folgende Stimmenanteile bzw. Sitzverteilung:

Beamte

Liste 1 - Verwaltung: 27 Stimmen → 1 Sitz
Liste 2 - Bibliotheken: 25 Stimmen → 1 Sitz

Angestellte

Liste 1 ver.di: 684 Stimmen → 11 Sitze
Liste 2 Freie Liste 2020: 158 Stimmen → 2 Sitze


Die Wahlbeteiligung lag bei 51,3% (987 abgegebene Stimmen).

 

Hoher Anteil an ungültigen Stimmen

Die Zahl der ungültigen Stimmen lag mit 10% sehr hoch. Die Ursache war häufig, dass der Wahlschein nicht im Wahlbrief lag. Auch wenn der Wahlschein zusammen mit dem Stimmzettel im Stimmzettelumschlag liegen sollte (der Stimmzettelumschlag darf nicht geöffnet werden, um dies zu prüfen), wird die Stimme ebenfalls ungültig.

 

Wer sind Ihre Kolleg*innen im neu gewählten Personalrat?

Anhand der prozentualen Stimmenverteilung, unter Berücksichtigung des Schutzstatus der Beamt*innen sowie der vor der Wahl aufgestellten Listen und Platzierungen in den Listen setzt sich der Personalrat nun aus 15 Mitgliedern zusammen.

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