Einschreibung
Zu Beginn des Studiums führt Ihr erster Weg zum Studierendensekretariat, denn dort werden Sie eingeschrieben. Wenn Sie sich für ein zulassungsbeschränktes Studienfach beworben und einen Platz erhalten haben, finden Sie Ihre Einschreibungsfrist im Zulassungsbescheid. Für zulassungsfreie Studienfächer (Ausnahme Masterstudiengänge) ist zwar keine vorherige Bewerbung notwendig, dafür aber eine Online-Einschreibung. An der Universität Bonn bereits eingeschriebene Studierende finden Informationen zu einem Studiengangswechsel auf der Webseite „Umschreibung”.
Hinweis
Bitte reichen Sie die für die Einschreibung notwendigen Unterlagen postalisch ein.
Ihre Schritte zum Studienstart
01.
Grundständige Studienfächer (zulassungsbeschränkt)
Sobald Ihnen ein Zulassungsangebot vorliegt, haben Sie die Möglichkeit, dieses anzunehmen oder abzulehnen. Sollten Sie das Angebot annehmen, erhalten Sie wenig später Ihren Zulassungsbescheid. Anschließend durchlaufen Sie die Online-Einschreibung, die mit der Generierung des Antrags auf Einschreibung abschließt. Den Antrag auf Einschreibung drucken Sie danach aus, unterschreiben ihn und senden ihn innerhalb der im Zulassungsbescheid festgelegten Einschreibungsfrist zu.
02.
Grundständige Studienfächer (zulassungsfrei)
Bei zulassungsfreien Fächern entfällt eine vorherige Bewerbung, da es hier genügend Studienplätze gibt. Sie müssen sich lediglich registrieren, die Online-Einschreibung durchlaufen und die Einschreibungsunterlagen innerhalb der Einschreibungsfrist einreichen.
Achtung: Internationale Studienbewerber*innen mit einer HZB aus einem Nicht-EU/EWR-Staat müssen sich auch für zulassungsfreie Studienfächer bewerben.
03.
Master
Für einen Masterstudiengang können Sie sich einschreiben, wenn Sie durch den Fachbereich zugelassen worden sind. Die Informationen zum Einschreibungsverfahren und die Fristen entnehmen Sie bitte Ihrem Zulassungsbescheid.
04.
Promotion
Sobald Ihnen eine Promotionsbestätigung vorliegt, durchlaufen Sie die Online-Einschreibung, die mit der Generierung des Antrags auf Einschreibung abschließt. Den Antrag auf Einschreibung drucken Sie danach aus, unterschreiben ihn und senden ihn an das Studierendensekretariat.
Einschreibefristen
In den zulassungsbeschränkten Fächern müssen die Fristen unbedingt eingehalten werden, da bei nicht fristgerechter Einschreibung der Anspruch auf den Studienplatz verfällt.
Adresse für den Einschreibungsantrag
Universität Bonn
Abt. 9.3 - Studierendensekretariat
53012 Bonn
Alternative für Kurierdienste:
Universität BonnAbt. 9.3 – Studierendensekretariat
Am Hof 1
Wichtiger Hinweis
Um Kosten beim Deutschen Zoll zu vermeiden, versenden Sie die Unterlagen bitte per „Envelope“, also als Briefsendungen mit der Post und geben einen Warenwert von 0,00 Euro und als Inhalt „Dokumente“ an. Bitte beachten Sie, dass die Universität Bonn keine Kosten übernimmt, sollten diese bei der Zollabfertigung erhoben werden. In diesem Fall wird Ihre Postsendung an Sie zurückgeschickt.
Benötigte Unterlagen
Wenn Sie sich erstmals an einer deutschen Hochschule einschreiben, senden Sie bitte die folgenden Unterlagen zu bzw. erledigen Sie folgende Dinge:
- Einschreibungsformular, bitte unterschreiben nicht vergessen!
- ggf. Zulassungsbescheid für zulassungsbeschränkte Studiengänge (für zulassungsfreie Studiengänge entfällt dieser Punkt)
- Kopie des Ausweisdokuments (Personalausweis, Reisepass)
- Amtlich beglaubigte Kopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abiturzeugnis).
- NEU!: elektronische Meldung der gesetzlichen Krankenkasse über Ihren Versicherungsstatus. Nähere Erläuterungen finden Sie unter: Versicherungen für Studierende/Krankenversicherung
Hinweis: Zur Einschreibung müssen Sie sich IMMER an eine gesetzliche Krankenversicherung wenden.

Wir benötigen zusätzlich Unterlagen bei...
Exmatrikulationsbescheinigung: Aus dieser Bescheinigung muss hervorgehen, für welche Studiengänge Sie zuletzt eingeschrieben waren, in welchem Fachsemester Sie sich befinden und ob Sie bereits Urlaubssemester in Anspruch genommen haben.
Ein Hochschulabschlusszeugnis (z.B. eine Bachelor-Urkunde oder Transcript) ersetzt nicht die Exmatrikulationsbescheinigung.
Bei zulassungsfreien höheren Fachsemestern kann die Einschreibung nur erfolgen, wenn Sie bei der Einschreibung eine Anrechnungsbescheinigung der an der Universität Bonn für Sie zuständigen Prüfungsbehörde einreichen.
Bescheid über die Feststellung der Hochschulzugangsberechtigung, wenn Sie sich i7n der beruflichen Bildung8 qualifiziert haben.
- der Zulassungsbescheid für den entsprechenden Masterstudiengang
- das Bachelorzeugnis und Transcript of Records (für internationale Studierende), sofern dieses bereits vorliegt. WICHTIG: Sofern das Bachelorzeugnis eine erstmalige Hochschulzugangsberechtigung für den Hochschulzugang an einer Universität ist (z.B. bei vorhergehender Fachhochschulreife), muss das Bachelorzeugnis zum Einschreibungszeitpunkt als amtlich beglaubigte Kopie eingereicht werden.
- Bereits eingeschriebene Bachelorstudierende der Universität Bonn müssen für die Umschreibung in einen Masterstudiengang nur Ihren Zulassungsbescheid sowie ihre Matrikelnummer über die Uni-E-Mail-Adresse einreichen.
- ggf. Exmatrikulationsnachweis nicht vergessen (siehe Punkt Hochschulwechsel)!
- eine Promotionsbestätigung, die bescheinigt, dass die Zulassungsvoraussetzungen zur Anfertigung einer Dissertation an der Universität Bonn vorliegen. Diese muss durch den zuständigen Dekan unterzeichnet sein. Es gibt jeweils unterschiedliche Promotionsbestätigungen für Promotionen, die nach inländischen bzw. ausländischen Hochschulabschlüssen erfolgen sollen,
- das Bachelor und Masterzeugnis plus Transcript of Records
- ggf. Exmatrikulationsnachweis nicht vergessen (siehe Punkt Hochschulwechsel)!
- die Hochschulzugangsberechtigung (amtlich beglaubigter Kopie); soweit diese nicht in englischer oder französischer Sprache vorliegt, sind zusätzlich entsprechende amtlich beglaubigte Übersetzungen einzureichen.
- Nachweis der bestandenen Sprachprüfung (DSH)oder gleichwertiger Sprachnachweis (amtlich beglaubigte Kopie)
Sollten Sie eine Zulassung erhalten haben, senden Sie uns bitte Ihre Einschreibungsunterlagen innerhalb der Einschreibungsfrist postalisch zu (siehe Zulassungsbescheid). Weitere Informationen zu Bewerber*innen aus Nicht-EU/EWR-Ländern.
- Anerkennungsbescheid* der Bezirksregierung (amtlich beglaubigte Kopie)
- die ausländischen Bildungsnachweise
- Nachweis der bestandenen Sprachprüfung (DSH) oder gleichwertiger Sprachnachweis (amtlich beglaubigte Kopie)
*Deutsche, die ihre Hochschulzugangsberechtigung (HZB) im Ausland erworben haben, müssen sich vor einer Bewerbung oder Einschreibung ihre ausländischen Zeugnisse anerkennen lassen. Mit der Anerkennung wird festgestellt, ob und für welche Studiengänge ein Hochschulzugang an einer deutschen Hochschule möglich ist.
Wenn Sie eine bundesweit gültige Anerkennung ihrer ausländischen Zeugnisunterlagen beantragen möchten und Ihr Wohnsitz in NRW gelegen ist oder wenn Sie einen Wohnsitz ausschließlich außerhalb Deutschlands haben und ein Studium in NRW aufnehmen möchten, wenden Sie sich an die Bezirksregierung Düsseldorf, Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/475-0.
Mit einer bundesweiten Anerkennung ist es Ihnen jederzeit möglich, einen Hochschulwechsel in der Bundesrepublik Deutschland vorzunehmen, ohne eine nochmalige Anerkennung an einer anderen Hochschule beantragen zu müssen.
Für ein Studium an einer Hochschule in NRW können Sie sich alternativ auch direkt an die Hochschule wenden, an der Sie ihr Studium aufnehmen möchten. In diesem Fall überprüft und erkennt die jeweilige Hochschule die ausländischen Zeugnisunterlagen für den Hochschulzugang an. Im Falle eines Hochschulwechsels muß die Anerkennung jedoch im Regelfall erneut beantragt werde
- Jeder Studierende der Universität Bonn kann zusätzlich zu seinem eigentlichen Studiengang Veranstaltungen aus weiteren Fächern aller Fakultäten besuchen. Voraussetzung ist allerdings, dass in den gewünschten Veranstaltungen genügend Plätze vorhanden sind. Die Teilnahme an Vorlesungen ist in den meisten Fällen unproblematisch.
- Bei Übungen, Seminaren und Praktika bzw. bei vollständigen Modulen in den gestuften Studiengängen kann der Veranstaltungsleiter jedoch Eingangsbedingungen festlegen und bei begrenzter Teilnehmerzahl Studierende des entsprechenden Faches vorziehen. Daher wird es in der Regel nicht möglich sein, z.B. an Laborpraktika in einem zulassungsbeschränkten Fach teilzunehmen, wenn man in diesem Fach nicht immatrikuliert ist; auch die Teilnahme an Modulprüfungen wird in der Regel nur eingeschränkt möglich sein.
- Wer in einem weiteren Studiengang Prüfungen ablegen möchte, sollte sich deshalb für die entsprechenden Studienfächer zusätzlich einschreiben. Dabei ist zu beachten, dass eine Doppeleinschreibung in zwei zulassungsbeschränkten Studiengängen in der Regel nicht gestattet ist.
Nach der Einschreibung
Wenn Sie die Einschreibung (Immatrikulation) erfolgreich erledigt haben, das heißt, auch der Sozialbeitrag und die elektronische Meldung einer gesetzlichen Krankenversicherung sind hier eingegangen, steht Ihnen Ihre Uni-ID zur Verfügung und die Semesterunterlagen werden Ihnen zugesandt.
01.
Matrikelnummer
Die Matrikelnummer, die Sie bereits bei der Online-Voreinschreibung erhalten haben, bleibt während des gesamten Studiums an der Universität unverändert bestehen. Bei Anfragen, Schriftwechsel, Adressenänderung usw. sollten Sie sie unbedingt angeben.
02.
Uni-ID
Nachdem Sie eingeschrieben sind, wird Ihnen die Uni-ID in Ihrem Bewerber-Account zur Verfügung gestellt. Bei jeglichem E-Mail Schriftverkehr mit der Universität Bonn, verwenden Sie bitte ausschließlich Ihre studentische E-Mail-Adresse.
03.
Studierendenausweis und Semesterticket/NRW-Ticket
Nach der Einschreibung wird Ihnen in den darauffolgenden Tagen der Studierendenausweis zugesandt; er gilt in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gleichzeitig auch als Fahrausweis im Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) und im ganzen Land NRW (Semesterticket/NRW-Ticket). Der Fahrausweis kann erst ab Semesterbeginn (1. Oktober im Wintersemester, 1. April im Sommersemester) genutzt werden.
04.
Studienbescheinigungen
Eine Reihe Studienbescheinigungen (z.B. für das BAföG-Amt) mit Matrikelnummer sind dem Studierendenausweis beigefügt. Weitere Bescheinigungen stehen Ihnen in Ihrem Studierendenportal zur Verfügung.
05.
Einschreibung abgeschlossen!
Der Versand der Einschreibeunterlagen schließt die Einschreibung ab. Mit Beginn des Einschreibungssemesters sind Sie Student*in der Universität Bonn mit allen hieraus erwachsenden Rechten und Pflichten.
Studienstart
Jeder Start ins Studium ist individuell - ein neuer Lebensabschnitt, der aufregend ist und gleichzeitig viele neue Möglichkeiten eröffnet. Mit dem Studienstart beginnt für Sie ein neuer Lebensabschnitt, der sich in vielen Aspekten von Ihren gewohnten Lebens- und Arbeitsbereichen unterscheiden wird. Wir möchten Sie dabei unterstützen, sich auf den Übergang in Ihr Studium gut und systematisch vorzubereiten und Ihren Studienbeginn eigenverantwortlich mitzugestalten.
§ Rechtliche Details §
Wenn Sie noch Fragen zu rechtlichen Details der Einschreibung haben, können Sie diese gerne in der Einschreibungsordnung nachlesen.