Nachweis von Studienzeiten
Ihr Studium an der Universität Bonn können Sie Behörden oder Institutionen gegenüber mit den nachfolgenden Belegen nachweisen
Aktuelle Studienbescheinigung
Über Studienservice Uni Bonn können Sie sich unter Ihrer persönlichen Nutzerkennung für das jeweils aktuelle Semester Studienbescheinigungen selber ausdrucken.
Diese Bescheinigungen sind verifizierbar und können so von anerkennenden Stellen auf ihre Echtheit geprüft werden.
Diese erhalten sie jedes Semester mit ihren Semesterunterlagen. Sie sind aufgrund der maschinellen Fertigung auch ohne Stempel der Universität gültig und dienen verschiedenen Zwecken:
- eine BAföG-Bescheinigung die alle wichtigen Daten für die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz enthält.
- zwei Studienbescheinigungen mit Angabe des Studienganges/der Studiengänge und der Fachsemesterzahl (insb. für die Kindergeldkasse, Krankenkasse o. ä.)
- vier kleine Studienbescheinigungen, die lediglich nachweisen, dass Sie eingeschrieben sind.
Im Falle eines Verlustes können diese Bescheinigungen vom Studierendensekretariat manuell und kostenfrei nachgefertigt werden.
Eine Bescheinigung über die gesamte Studienzeit zur Vorlage bei der Gesetzlichen Rentenversicherung können Sie beim Studierendensekretariat beantragen.
Sollte Ihre Studienzeit vor dem WS1994/95 liegen, so stellen Sie den Antrag bitte beim Universitäts-Archiv3.
Sollten Sie bereits exmatrikuliert sein, und keinen Zugang mehr zum Studienportal haben, können Sie eine Bescheinigung über die gesamte Studienzeit inkl. Angabe der Studiengänge beim Studierendensekretariat beantragen.
Sollte Ihre Studienzeit vor dem WS 1994/95 liegen, so stellen Sie den Antrag bitte beim Universitäts-Archiv233.