Aktueller Hinweis
Die Bewerbungsphase für das Wintersemester 2022/23 startet am 2. Mai 2022 und endet am 10. Juni 2022.
Bewerbung für das NRW-Sportstiftungs-Stipendium
Gemeinsam mit der Sportstiftung NRW vergibt die Universität Bonn ab dem Wintersemester 2022/23 das NRW-Sportstiftungs-Stipendium. Dieses soll speziell an olympische, paralympische oder deaflympischen Bundeskaderathlet*innen (PK, EK, NK1, NK2) der Universität Bonn vergeben werden. Dabei müssen die Sportler*innen für einen NRW-Verein starten oder ihren Trainings- oder Lebensmittelpunkt (Erstwohnsitz) in NRW haben.
Für das NRW-Sportstiftungs-Stipendium können sich alle Studierenden bewerben, die einen Abschluss (Bachelor, Master, Staatsexamen, Kirchliches Examen, Magisterexamen) an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn anstreben und immatrikuliert sind. Bewerben können sich außerdem alle Abiturient*innen sowie Studieninteressierte, die zu Beginn der jeweiligen Förderperiode ein Studium an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn aufnehmen möchten.
Die Förderperiode beginnt am 1. Oktober 2022 und endet am 30. September 2023. Der monatliche Auszahlungsbetrag beläuft sich auf 300 Euro pro Stipendiat*in (3.600 Euro pro Jahr).
Informationen und Fristen
Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, welche bis zum 10. Juni 2022 eingereicht wurden. Bitte senden Sie die Bewerbungsunterlagen vorzugsweise per E-Mail an j.brauweiler@uni-bonn.de. Sofern dies nicht möglich ist, können die Bewerbungsunterlagen per Post eingereicht werden.
Bitte lesen Sie die Förderrichtlinien zum NRW-Sportstiftungs-Stipendium sorgfältig durch!
Die Bekanntgabe über die Bewilligung oder Ablehnung eines Stipendiums erfolgt im September 2022.
Bewerbungsvoraussetzungen
Erforderliche Nachweise und Qualifikationen
Nur vollständige Bewerbungsunterlagen können berücksichtigt werden!
Pflicht:
- unterschriebene Teilnahmeerklärung (s. wichtige Downloads)
- Motivationsschreiben
- Tabellarischer Lebenslauf mit aktuellem Foto
- Hochschulzugangsberechtigung
- Vollständige Leistungsübersicht über das bisherige Studium (Auszug aus Basis, entfällt bei Studienbewerber*innen)
- Kaderbescheinigung (PK, EK, NK1, NK2)
Pflicht - sofern vorhanden:
- Zeugnisse (Ausbildung, Beruf)
- Immatrikulationsbescheinigung (falls bereits vorhanden, ansonsten nach Studienbeginn nachzureichen – vorher erfolgt keine Auszahlung!)
Freiwillige Ergänzungen:
- Zeugnisse und Bescheinigungen über Praktika und Nebenjobs
- Bescheinigungen über ehrenamtliches/gesellschaftliches Engagement, besondere Fähigkeiten, Auszeichnungen, Preise, Auslandsaufenthalte, etc. (nur bescheinigtes Engagement kann gewertet werden)

Wichtige Downloads
Hier finden Sie die Teilnahmeerklärung, die Förderrichtlinien sowie die Hinweise zur Datenerhebung als PDF zum downloaden.
Kontakt
Sportstiftung NRW
Haider Hassan
Referent Athletenförderung
Adresse
Am Sportpark Müngersdorf 6
50933 Köln