01. Oktober 2021

Sonderförderlinie Sonderförderlinie

für Forschungsfragen mit gesellschafts-, sozial-, rechts-, kultur- oder geisteswissenschaftlichem Fokus rund um die Pandemie (Projektlaufzeit: 2022)

Die Corona-Pandemie stellt uns vor enorme Herausforderungen, nicht nur mit Blick auf unsere Gesundheit und unser Gesundheitssystem, sondern auch in anderen Lebensbereichen wie Politik,
Demokratie, Freiheit, Recht, Kultur, Medien, Wirtschaft, Bildung, Familie und Arbeitsmarkt. Daraus leiten sich neue Forschungsfragen ab. Durch eine Sonderförderlinie für Forschungsfragen mit gesellschafts-, sozial-, rechts-, kultur- oder geisteswissenschaftlichem Fokus rund um die Pandemie möchten wir konkrete Forschungsprojekte vorantreiben. Diese Sonderförderlinie richtet sich an alle Mitglieder der Bonner Universität, insbesondere Wissenschaftler*innen in einem frühen Karrierestadium, und ist ausgerichtet auf Projekte mit einer Laufzeit im Jahr 2022.

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NewsSchreibmaschine_Winkler_unsplash © Markus Winkler @unsplash
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Was kann (nicht) gefördert werden?
Gefördert werden exzellente Projekte, welche der Beantwortung von Forschungsfragen mit einem gesellschafts- sozial- oder geisteswissenschaftlichen Fokus hinsichtlich der Pandemie dienen. Sie können ausgerichtet sein auf
a) die Beschaffung/Erhebung von Daten aus Befragungen und Experimenten
b) die Durchführung von Workshops, Seminaren und Symposien
c) die Publikation der im Rahmen des Projektes erhobenen Forschungsergebnisse

Die Fördersumme beläuft sich auf insgesamt 250.000 Euro, Einzelprojekte können mit einer Summe von bis zu 50.000 Euro (für Sach- und Personalmittel) geförderter werden. In der Regel können keine Investitionskosten gefördert werden. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, wenn Sie zu den Fördermöglichkeiten noch Fragen haben.

Wie ist ein Antrag zu gestalten?
Anträge sollten die folgenden Unterlagen beinhalten:
1. Antragsformular ‚COVID-Call 2021‘
2. Inhaltliche Projektskizze (max. vier Seiten) inkl.:
a) Projektbeschreibung
b) Zielformulierung und Meilensteinen

3. Zeitplan (ggf. mit Bezug zu Zwischenzielen/Meilensteinen)
4. Finanzplan inkl.
a) differenzierter Kostenaufstellung hinsichtlich der einzelnen Antragsgegenstände
b) bei Stellenbeantragung inkl. Begründung der Personalkategorie und ggf. Hinweisen zur Vor-/Weiterbeschäftigung unter Berücksichtigung personalrechtlicher Vorgaben

Bis wann und wie können Einreichungen getätigt werden?
Anträge können Sie bis zum 12.11.2021 als PDF-Datei per E-Mail bei Johanna Tix (tra4@uni-bonn.de) einreichen. Für weitere Auskünfte können Sie sich gerne an sie wenden.

Zudem wird ein Informations- und Austauschtreffen für alle Interessierte am 21.10.2021 um 15:00 Uhr via Zoom angeboten:
Meeting-ID: 967 0387 3503
Kenncode: 239119

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