25. Juli 2014

Betriebsbeginn verzögert sich Betriebsbeginn verzögert sich

Klärung von angeblichen Baumängeln in der Uni-Kita Auf dem Hügel

Die Universität Bonn hat sich entschlossen, die neue Kita Auf dem Hügel noch nicht in Betrieb zu nehmen. Betroffen sind davon rund 20 Kinder. Grund ist ein anonymer Hinweis, der bei der Stadt Bonn eingegangen ist, dass im Inneren des Neubaus möglicherweise falsche Steine eingebaut worden sind, die weniger druckstabil sind als in der Planung vorgesehen.

Wir nehmen die erhobenen Vorwürfe ernst, da es um die Sicherheit von Kindern und Mitarbeitern geht. Die von uns mit der Betreuung des Neubaus beauftragten Statiker haben zum Glück festgestellt, dass selbst dann keine Gefahr für das Gebäude und seine Benutzer besteht, wenn die Behauptung stimmen sollte. Wir bemühen uns derzeit um eine Bestätigung dieser Aussage durch einen amtlich bestellten Statiker.

Erst wenn dieser bestätigt hat, dass wirklich keine Gefahr besteht, werden wir die Kita in Betrieb nehmen. Wir hoffen, dass dies spätestens Mitte/Ende August sein wird.

Zwischenzeitlich informieren wir die Eltern der ersten dort betreuten Kinder über den Vorfall und die von uns eingeleiteten Schritte. Parallel prüfen wir im Gespräch mit dem Studentenwerk eine Übergangslösung für deren Betreuung.

Um den Wahrheitsgehalt der Behauptung abschließend zu überprüfen, werden wir eine Untersuchung des verbauten Materials veranlassen. Es werden dazu unter anderem die Lieferungen von Baumaterial nachvollzogen. Außerdem wir der Baukörper selbst einer Prüfung unterzogen, indem Bohrungen vorgenommen und die Bohrkerne in einer Prüfungsanstalt einer Analyse unterzogen werden. Wir hoffen, dass spätestens Ende August ein abschließendes Prüfergebnis vorliegt, auf dessen Basis dann ggs. weitere Schritte geplant werden können.

Sollten sich die Behauptungen als wahr herausstellen, würden rechtliche Schritte gegen die Verantwortlichen eingeleitet. Sollten sich die aufgestellten Behauptungen aber als haltlos erweisen, werden wir gegen denjenigen vorgehen, der sie erhoben hat, und gegebenenfalls auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

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