22. Oktober 2015

Doktorgrad aberkannt Doktorgrad aberkannt

Fakultätsrat der Medizin sieht vorsätzliche Täuschung im Plagiatsfall als bestätigt an

Der Fakultätsrat der Medizinischen Fakultät der Universität Bonn hat jetzt in einem Plagiatsfall den Entzug des Doktorgrads beschlossen. Das hat jetzt Dekan Prof. Dr. Nicolas Wernert mitgeteilt. Der zuvor erhobene Plagiatsverdacht habe sich bestätigt.

Der Fakultätsrat und der Promotionsausschuss der Fakultät waren zu der Überzeugung gelangt, dass der 2008 promovierte Mediziner zur  Erlangung des Doktortitels vorsätzlich getäuscht hatte, indem er in massiver Weise nicht gekennzeichnete Textstellen anderer Autoren übernommen hatte. Der Aberkennung war eine intensive Prüfung unter Mitwirkung von externen Gutachtern sowie die Anhörung des Promovenden vorausgegangen.
 
Dekan Prof. Wernert erklärte: „Wissenschaft beruht auf Wahrhaftigkeit. Wer sich in der Arbeit, die eigentlich seine wissenschaftliche Qualifikation unter Beweis stellen sollte, nachweislich und massenhaft „mit fremden Federn schmückt“, hat den Doktorgrad nicht verdient.“ Darum sei die Entscheidung des Fakultätsrats konsequent und trage auch zum Erhalt der Glaubwürdigkeit der Wissenschaft bei. „Wir können zwar letztlich nicht verhindern, dass es zu Plagiaten kommt, aber wir können deutlich machen, dass es dafür keine Toleranz gibt. Unsere Botschaft ist eindeutig: Jeder, der der vorsätzlichen Täuschung überführt wird, muss mit dem Verlust seines Titels rechnen.“
 
In einem zweiten Plagiatsfall wird das Verfahren fortgeführt. Eine Entscheidung wird voraussichtlich noch in diesem Wintersemester fallen.

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