13. Dezember 2013

NRW-Universitäten lehnen Blindflug ab NRW-Universitäten lehnen Blindflug ab

Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit dem Land werden nicht unterzeichnet

Die aktive Wahrnehmung ihrer gesellschaftlichen Aufgaben und ihre Verpflichtung zur effektiven Wirtschaftsführung gebieten es den Universitäten, keine unberechenbaren finanziellen Verpflichtungen einzugehen. Die Landesregierung ändert mit dem nun vorliegenden Entwurf eines neuen Hochschulgesetzes die zukünftigen Rahmenbedingungen für die Hochschulen allerdings gravierend.

Dabei ist die konkrete Ausgestaltung der künftigen Regelungen zurzeit nicht bekannt. Aufgrund dieser Unsicherheit sehen sich alle Universitäten des Landes nicht in der Lage, die Ziel- und Leistungsvereinbarungen für 2014-2015 mit dem Wissenschaftsministerium zu unterzeichnen. Eine Unterzeichnung käme einem Blindflug gleich. Diese Entscheidung wurde der Wissenschaftsministerin, Svenja Schulze, gestern schriftlich übermittelt.
Bei den Ziel- undLeistungsvereinbarungen handelt es sich um Vereinbarungen, die zwischen Landund Hochschulen jeweils für zwei Jahre geschlossen werden. Darin werdenEntwicklungen in den Bereichen Forschung und Lehre, Gleichstellung,Internationalisierung, Transfer oder Diversity Management verabredet. ZumJahresende 2013 würde eigentlich die Unterzeichnung der Ziel- undLeistungsvereinbarungen V (ZV V) ausstehen. Parallel zum Verhandlungsprozesshat die Landesregierung den Entwurf für ein neues Hochschulgesetz vorgelegt, indem die Hochschul- und Wissenschaftslandschaft in Nordrhein-Westfalenfundamentale Veränderungen erfährt. Dem Land werden weitreichende Regelungs-und Eingriffsmöglichkeiten in die Hochschulautonomie übertragen. Offen bleibtallerdings wie diese neuen Regulierungen im Detail ausgestaltet sein werden.Somit sind den NRW-Universitäten die gesetzlichen Rahmenbedingungen und ihrefinanziellen Handlungsspielräume, unter denen sie in den nächsten Jahren agierenmüssen, zum derzeitigen Zeitpunkt nicht bekannt. Eine verantwortungsvolleAbschätzung der Auswirkungen der ZV V ist nicht möglich.
Diese Entscheidung wird keineAuswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der Universitäten inNordrhein-Westfalen haben. Da die Hochschulen ihren gesellschaftlichen Auftragaktiv wahrnehmen, versichern sie, auch ohne die Unterzeichnung der ZV V, allenihren Verpflichtungen sachgerecht nachzukommen.
Insbesondere für dieStudierenden wird sich nichts ändern. Die Hochschulen gewährleisten gute Lehreund exzellente Forschung, garantieren ein differenziertes und ausgewogenesStudienangebot, gute Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches Studium sowie dieVielfalt der Fächer.

Ansprechpartner:
Dr. Roman Walega
Geschäftsstelle derLandesrektorenkonferenz der Universitäten in NRW
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