20. Juni 2017

Entziehung zweier Doktorgrade bestätigt Bundesverwaltungsgericht bestätigt Entziehung zweier Doktorgrade

Bundesverwaltungsgericht erklärt Bonner Entscheidungen für rechtens

Das Bundesverwaltungsgericht hat heute in Leipzig entschieden, dass die 2012 von der Philosophischen Fakultät der Universität Bonn beschlossene Entziehung des Doktorgrades von Margarita Mathiopoulos rechtens ist. Es bestätigt damit eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster von 2015. Auch im Falle der Entziehung des Doktorgrads eines Promotionsvermittlers gab das Gericht der Universität Bonn Recht. Rektor Prof. Dr. Michael Hoch und der Dekan der Philosophischen Fakultät, Prof. Dr. Andreas Bartels, begrüßten die Entscheidung der Leipziger Richter.

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Symbolfoto - Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. © Foto: colourbox.de
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Bereits vor fünf Jahren hatte die Philosophische Fakultät der Universität Bonn Margarita Mathiopoulos den Doktortitel entzogen. Dagegen klagte Mathipoulos, scheiterte jedoch vor dem Verwaltungsgericht Köln und dem Oberverwaltungsgericht Münster; letzteres ließ jedoch eine Überprüfung seines Urteils durch das Bundesverwaltungsgericht zu. Dieses fällte nun eine abschließende Entscheidung zugunsten der Universität Bonn.

Mathiopoulos' Doktorarbeit war in den 80-er Jahren entstanden. Eine Anfang der 90-er Jahre erfolgte, stichprobenartige Überprüfung der Arbeit durch eine Kommission der Philosophischen Fakultät hatte zwar gravierende handwerklich-methodische Mängel offenbart, der Doktortitel wurde jedoch nicht aberkannt. Der Promotionsausschuss der Philosophischen Fakultät hat nach einer erneuten Prüfung 2012 festgestellt, dass die Entscheidung von 1991 rechtswidrig war und daher aufgehoben werden konnte.

VroniPlag gab den Anstoß

Den Anstoß für die erneute Revision hatte die Internetplattform VroniPlag gegeben, die auf zahlreiche wörtliche Übernahmen ohne die wissenschaftlich gebotene Kennzeichnung fremden Gedankenguts hingewiesen hatte. Die neue Sachlage bildete den Anlass für die neuerliche Untersuchung durch die Fakultät. Margarita Mathiopoulos hatte im Rahmen des Verfahrens die Gelegenheit erhalten und genutzt, sich zu den Vorwürfen zu äußern.

Maßgeblich für die Entscheidung war, dass die Prüfer in der Dissertation mit dem Titel „Amerika: das Experiment des Fortschritts. Ein Vergleich des politischen Denkens in Europa und in den USA“ in mehreren Hundert Fällen aus anderen wissenschaftlichen Arbeiten entlehnte Passagen fanden, die nicht als wörtliche Übernahmen gekennzeichnet waren. Die entscheidenden Gremien sind überzeugt, dass es sich dabei nicht um bloße Versehen, sondern um vorsätzliche Täuschungen über die wissenschaftliche Urheberschaft handelt.

Straffälliger Promotionsvermittler verliert Doktortitel

Auch in einem zweiten Fall bestätigte das Bundesverwaltungsgericht die Entscheidung der Universität Bonn: Demnach war es rechtens, dass die Philosophische Fakultät in Rechtsnachfolge der Pädagogischen Fakultät einem wegen Bestechung von Professoren verurteilten Promotionsvermittler 2010 den Doktorgrad entzogen hat, weil dieser wegen einer vorsätzlichen, wissenschaftsbezogenen Straftat verurteilt worden war.

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