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Wenn bei der Lektüre der "Einführung Mittelalter" Begriffe auftauchen, die dem
Leser/der Leserin nicht oder nicht genau verständlich sind, soll das Glossar weiter
helfen. Um den Lesefluss nicht zu behindern, ist es nicht mit der Einführung verlinkt.
Es soll auch unabhängig von der Einführung eine schnelle und verlässliche Hilfe sein
für alle, die keinen Zugriff auf Fachlexika haben. Folgende hervorragende Fachlexika,
die auch weiter führende Literatur nennen, seien denen empfohlen, die Zugang zu
größeren Bibliotheken haben:
Lexikon des Mittelalters (10 Bände)
Handwörterbuch der deutschen Rechtsgeschichte (Herausgeber Erler/Kaufmann; 5 Bände)
Theologische Realenzyklopädie (Herausgeber Krause/Müller, bisher bis T: 34 Bände)
Das Glossar ist vor allem als Ergänzung zu den Strukturkapiteln geplant.
Personen, die man leicht in gängigen Konversationslexika nachschlagen kann,
soll es nicht aufnehmen. Die Erstellung des Glossars ist ein "interaktives"
Projekt, d.h. ich rechne auf Ihre Mithilfe. Melden Sie sich bitte per E-mail,
wenn Sie Korrekturen anmelden oder Vorschläge für Begriffe machen wollen, deren Aufnahme Sie für
wünschenswert halten. Wenn die Vorschläge in das Projekt "passen",
werde ich Ihren Wünschen in angemessener Zeit nachkommen.
Informieren Sie sich im folgenden über meine Vorschläge; für jede Buchstabengruppe
wurden Artikel fertig gestellt. Weitere folgen.
E-mail Adresse für Vorschläge :
i.heidrich[at]uni-bonn[dot]de
Abgaben
Das Steuersystem der römischen Spätantike, beruhend auf Grundbesitz
("iugatio") und Familieneinheit ("capitatio"), das viele Sondervergünstigungen für
die Reichen umfasste, ist, soweit die Quellen es erkennen lassen, in den Wirren der
Völkerwanderungszeit eingegangen. Was blieb, waren die an den Verkehrswegen (Straßen,
Brücken, Pässen, Wasserwegen) zu entrichtenden Abgaben, "telonia" (Zölle), und die
Instandhaltungslasten, die die Anwohner für den Unterhalt der öffentlichen Straßen
und wohl auch Gewässer zu erbringen hatten ("munera"). Im Frankenreich erwartete
der König vom Adel und den Freien Heeresfolge, einschließlich der Stellung von Pferden,
Waffen und zumindest einem Teil der Eigenversorgung während der Kriegszüge, sowie
regelmäßige Geschenke ("dona annualia" im Karolingerreich). Dazu kam seit der Karolingerzeit
der auf dem Grundbesitz liegende Kirchenzehnt. Die unfreien (abhängigen) Bauern hatten
an ihren Grundherrn einen Teil der Ernte und der Erträge aus der Viehhaltung als
Naturalabgaben zu liefern. Die Umwandlung der Naturalabgaben in Zahlungen von Geldzins
setzte seit dem 11. Jh. verstärkt ein, verallgemeinerte sich aber erst im 13. Jh.
Einer besonderen Besteuerung unterlagen in allen Ländern Europas die Juden. Während
die römisch-deutschen Könige das ganze Mittelalter hindurch über keine allgemeine
Steuer verfügten, setzten die englischen und französischen Könige im 14. Jh. eine
Besteuerung der nicht-adligen Schichten durch, in England gebunden an das Einkommen
und die Zustimmung des Parlaments, in Frankreich teils als Einkommenssteuer (Herdsteuer,
"taille"), teils als Folge des Staatsmonopols für den Salzhandel ("gabelle").
Kirchenbesitz und kirchliche Amtsträger blieben steuerfrei. Ganz allgemein verlangten
die Städte von ihren wohlhabenderen Bürgern nicht nur Instandhaltungsleistungen
für den Mauerbau und Beiträge zur Verteidigung, sondern auch Steuern. Hier entstanden
Steuerlisten, und von den Reichsstädten und Reichszollstätten sind auch in Deutschland
(seit dem 13. Jh.) Steuern bezeugt, auf die der König Zugriff hatte. Ein die breiteren
Bevölkerungsschichten erfassendes Steuersystem entstand in Deutschland jedoch nicht
auf der Ebene des Reiches sondern auf der der Territorien. Seit dem 13. Jh. ist die
"Bede" o. ä. in vielen Territorien bezeugt; auf territorialer Ebene organisierten
die Landesherren die für die Finanzverwaltung zuständigen zunächst bescheidenen
Behörden, wie "Kammer" und "Kasten".
Adel
Unterschieden wird zwischen dem geburtsständischen (d. h. von Geburt an
durch die familiäre Herkunft vorhandenen) Adel und dem Dienstadel (wegen hervorragender
Dienste vom Herrscher verliehen, dann aber in der Regel erblich). Die aus der
"Völkerwanderung" hervorgegangenen Reiche kannten alle (das ist heute Forschungskonsens)
einen geburtsständischen Adel (über dessen Entstehung viel gerätselt wurde),
aus dem die jeweiligen Könige erkoren wurden. Kennzeichen des Adels sind umfangreicher
Eigenbesitz (Allod), Waffenrecht, höhere Rechtssicherheit durch die starke Stellung
(nicht aber unbedingt durch höhere Gerichtsbußen). Die Töchter aus geburtsständisch
adligen Familien waren ebenfalls adlig (auch ohne Eigenbesitz oder Waffenrecht).
Vor allem Besitzumfang, Ansehen und tradierter Vorrang unterscheiden den Adel von
den "normalen" Freien.
Da die Könige aus Adelsfamilien hervorgingen, war die Rivalität zwischen König
und Adel eine permanente Möglichkeit, eindämmbar nur durch starke Könige, die
möglichst große Adelsgruppen durch verschiedene Mittel an sich banden: Sakralisierung
des Königtums, Einbindung des Adels in die königliche Hofhaltung, Versuche zur
Etablierung einer Verwaltung und Ämterstruktur, Verleihung von
Ämtern und Würden (auch kirchlichen), Integration des Adels ins Lehnssystem,
Schaffung eines mit dem geburtsständischen Adel konkurrierenden Dienstadels.
Im frühen MA (Beispiele aus dem merowingischen Frankenreich) konnte Freiheit (und Adel)
durch Kriegsgefangenschaft vorübergehend oder dauerhaft verloren gehen. Vor allem das Lehnswesen
ermöglichte einschneidende Sanktionen des Königs gegenüber dem Adel, wenn diesem
Untreue (Felonie) nachgewiesen werden konnte; die Aberkennung von Lehen gegenüber
Hochadligen bedurfte jedoch immer nicht nur des Spruches des Königs, sondern darüber
hinaus der Zustimmung der anderen Lehnsträger.
Allod (Allodialgut)
Allod ist das Eigengut einer Person oder Familie, das ihr "von Anbeginn"
gehört hat, nicht als Amtsgut oder Lehen verliehen wurde und auf das nur sie Zugriff
hat; insofern ist das Allod immun, d. h. dem Zugriff des Königs oder seiner Beauftragter
entzogen. Gelegentlich ist überliefert, dass bei politischen Prozessen zwar die Lehen
aber nicht das Allod entzogen wird (Heinrich der Löwe). Je umfangreicher das Allod, desto
älter und stärker ist eine Adelsfamilie.
Christliche Kirchen
Größere Spaltungen der christlichen Kirche riefen zuerst die theologischen
Differenzen über das Verständnis der Trinität, speziell der göttlichen und
menschlichen Natur in Christus, hervor. Im Verlauf der Bemühungen,
sie zu lösen, schichteten sich die östlichen Patriarchate Alexandrien (Ägypten), Antiochia
(Syrien), Konstantinopel, Jerusalem neben den westlichen Bischofssitzen Karthago
und vor allem Rom als besonders angesehen innerhalb der kirchlichen Hierarchie ab und
vom Kaiser einberufene Allgemeine (Ökumenische) Konzilien erwiesen sich als (nicht
immer erfolgreiche) Lösungsinstanzen. Nur die wichtigsten Abspaltungen seien hier
erwähnt. Die ARIANER, Anhänger des Presbyters Arius von Alexandria, vertraten die
Position, dass Jesus Christus, da Gottes Sohn, Geschöpf Gottes und daher Gott nicht
wesensgleich sei. Die 325 auf dem Konzil von Nikäa verurteilte Lehre verschwand in
den Provinzen des Römischen Reichs nur nach und nach bis zum Beginn des 5. Jh. Ihre
Anhänger entwickelten im 4. Jh. eine erfolgreiche Missionstätigkeit, durch die der
Arianismus bei den Ostgermanen, vor allem den Goten Fuß fasste. Die arianische Kirche
bei den Germanen hatte eine eigene Hierarchie mit eigenen Bischöfen. Erst mit dem
Übertritt der Westgoten Ende des 6. Jh. zum katholischen (=allgemeinen) Christentum
endete der Arianismus. Die MONOPHYSITEN (griech.: "eine Natur") und die NESTORIANER
(nach Nestorios, der aus Antiochia kam und dann Patriarch von Konstantinopel wurde)
waren Anhänger von Theologenschulen,
die sich von den Arianern absetzten und die göttliche Natur in Christus betonten,
wobei die Monophysiten göttliche (stark betont) und menschliche Natur in Christus vereint, die
Nestorianer beide Naturen stärker getrennt verstanden. Beide Richtungen setzten sich
von Ägypten über Syrien bis Kleinasien in zahlreichen Kirchengemeinden durch,
wobei die Monophysiten stärker in Ägypten, die Nestorianer stärker in Syrien
verankert waren. Beide Richtungen wurden durch die Konzilien des 5. Jh. verdammt.
In den Auseinandersetzungen mit ihnen übernahm der Bischof von
Rom die Führung und setzte seinen Vorrang nicht nur gegenüber den beiden stark in
den Streit involvierten Patriarchaten von Ägypten und Syrien, sondern auch gegenüber
Konstantinopel durch. Für die oströmischen Kaiser, deren Mitsprache bei der Einsetzung
des Patriarchen von Konstantinopel Tradition war, führte der trotz Konzilsentscheidungen
anhaltende Streit zur Schwächung ihrer Stellung. Monophysiten und Nestorianer
begrüßten im 7. Jh. die im Vergleich zu den Zwangsmaßnahmen der oströmischen Kaiser
relativ duldsame muslimische Vorherrschaft als Erleichterung. Der Monophysitismus
setzte sich in der koptischen Kirche Ägyptens fort. Auf ihm baute aber auch die
Bewegung der Paulikianer auf, die Kult und Hierarchie gering achteten und aus
monophysitischen Vorstellungen die Ablehnung bildlicher Darstellungen des
Göttlichen folgerte: eine Wurzel des Ikonoklasmus (=Bilderfeindschaft) im
Byzantinischen Reich des 8. und 9. Jh. Die römische Kirche lehnte den Ikonoklasmus
stets ab. Durch ihre Missionstätigkeit verankerte sich die nestorianische Kirche
im Zweistromland und in Persien und drang entlang der Seidenstraße
bis nach Indien, ins westliche China und zu den Mongolen vor, wo nestorianische
Christen noch im 13./14. Jh. bezeugt sind. All diese "Ostkirchen", wie auch die
sehr früh christianisierten Armenier, gebrauchten ganz selbstverständlich ihre
jeweilige Landessprache für ihre durchaus eigenständigen Liturgien. Der in
Konzilsbeschlüssen des 5. Jh. formulierte Vorrang Roms wurde durch das Bündnis
zwischen den Frankenkönigen und den römischen Päpsten ("papa"=Vater, Bezeichnung für
Bischof) und durch die Schaffung des Kirchenstaates Mitte des 8. Jh. bekräftigt. Die immer
wieder aufflammenden Auseinandersetzungen um den Vorrang mit dem Patriarchat von
Konstantinopel führten erst 1054 zum (bisher) nicht mehr geheilten Bruch zwischen West- und
OSTKIRCHE. Die Missionierung von Bulgaren, Serben und Russen war
ein Werk der Ostkirche. Die Brüder Kyrill/Konstantin und Method und ihre Schüler schufen
die Grundlagen für das Altkirchenslavische. Mit der Übernahme dualistischer Vorstellungen
(strikte Trennung zwischen dem Bösen, dem alle Materie zugeordnet wird, und dem
Geistprinzip des Guten), die aus dem persischen Manichäismus stammten, und paulikianischer
Ablehnung von Kult und Hierarchie entstand innerhalb der Ostkirche mit
Zentrum Bulgarien, Makedonien, Bosnien im 10. Jh. die Häresie der Bogomilen.
Sie scheint in nicht genauer bekannter Weise und in umstrittenem Umfang auf die
erste große Häresie der Westkirche, die der KATHARER, im 12. Jh. eingewirkt zu haben,
die sich in der Mehrzahl ihrer Strömungen von christlichen Vorstellungen
trennten. Von den Päpsten und dem 3. und 4. Laterankonzil verboten, mit Hilfe der
Dominikaner und Franziskaner eingedämmt, durch Inquisitionsverfahren bekämpft und
mit der militärischen Unterstützung der französischen Könige Philipp II. und Ludwig VIII.
und ihres Adels niedergerungen, hielten sich katharische Gemeinden in Rückzugsgebieten
noch bis zum Anfang des 14. Jh. Neben den Katharern entstand in der 2. Hälfte des
12. Jh. im Rhônetal und in Savoyen die Bewegung der WALDENSER (von: Petrus Valdes),
die Laienpredigt und Armut forderten, sich nie von den christlichen Grundlagen lösten
und trotz aller Gegenaktionen Roms eine eigene Kirche im SO Frankreichs und in
Italien aufbauten. Aus ähnlichen inhaltlichen Ansätzen aber unabhängig von dieser
ersten "vorreformatorischen" Bewegung erwuchsen in der 2. Hälfte des 14. Jh. in
England und Anfang des 15. Jh. in Böhmen neue reformatorische Gemeindekirchen, die sich
auf die Lehren der Theologen John WYCLIF und Jan HUS beriefen. Besonders Wyclif
rückte alte Streitfragen in den Vordergrund, die im Verlauf des MA
mehrfach aufgetaucht waren, aber innerhalb der theologischen Diskussion verblieben
und keine Breitenwirkung erzielt hatten, so die Abendmahlslehre (Gottschalk der
Sachse im 9. Jh., Berengar von Tours im 11. Jh.) oder die Äußerungen des Kirchenvaters
Augustinus zur Prädestination (Gottschalk). Die Lehren des Wyclif und des Hus stießen auf den
erbitterten Widerstand Roms, des Konzils von Konstanz und der weltlichen Herren und
die religiösen Bewegungen, die sich auf sie beriefen, überlebten die militärischen
Auseinandersetzungen letztlich nicht als Kirchen, sondern
nur als unterschwellige Vorstellungen und Strömungen.
Codex (Kodex)
Mittelalterliches Buch, handgeschrieben, das mehrere Texte enthalten kann,
die von verschiedenen Schreibern oder Schreiberinnen geschrieben sein können oder auch
durch Zusammenbindung verschiedener Lagen zusammengefügt sein können. Beschreibstoff ist
vom 8. bis 14. Jh. Pergament, d. h. besonders präparierte, von den Fellteilen gesäuberte
und geglättete Rindshaut. Besonders fein und kostbar ist Kalbshaut. Schaf- und
Ziegenhäute dagegen werden wegen der geringeren und ungleichmäßigen Qualität und
wegen der kleinen Ausmaße des verwendbaren Materials nur für Gebrauchstexte, nicht für
Codices verwendet. Erst seit dem 14. Jh. wurde Pergament allmählich durch
Papier abgelöst. Pergamentcodices waren wegen des teuren Materials und wegen der
mühsamen Herstellung kostbar, zählen zum "Schatz" der besitzenden Personen oder
(kirchlichen) Institutionen und werden z. B. in Klosterinventaren zusammen mit den
liturgischen Geräten aus Edelmetall und kostbaren Stoffen erwähnt. Kodikologie heißt
die Wissenschaft, die sich mit den Fragen der Entstehung und Geschichte von Codices
(wo, von wem geschrieben, Funktion von Randglossen und Nachträgen, welche "Schreibschulen",
Ausleihvermerke etc.) befasst.
Ehe
Die Ehe als eine auf Dauer angelegte Lebens- und Geschlechtsgemeinschaft
zwischen einem Mann und einer Frau, deren Arbeit und Gütererwerb dem gemeinsamen
Lebensunterhalt und dem ihrer Nachkommen dient, bestand und besteht in vielen
Gesellschaften. Sowohl in der spätrömischen Antike als auch bei den Germanen bedurfte
sie der Zustimmung der Familie von Mann und Frau und tradierter öffentlicher Handlungen
für den rechtsgültigen Abschluss. Bei den Römern und im Judentum setzte sich die Einehe
durch mit der Möglichkeit nicht allzu aufwändiger Ehescheidung für den Mann
("Scheidebrief"); daneben bestanden in beiden Kulturbereichen auf kürzere Dauer vom
Mann unterhaltene Geschlechtsgemeinschaften ("Konkubinate") mit ungesicherten
Unterhaltsansprüchen für die daraus hervorgehenden Nachkommen. Die Franken kannten
jedenfalls für den Adel mindestens bis zum 8. Jh. die Mehrehe, wobei aber nur die
Hauptfrau vollständig wirtschaftlich gesichert war, nicht die Nebenfrau (Friedelehe).
Die von der christlichen Kirche vertretene Einehe setzte sich seit dem 9. Jh. durch,
einschließlich einer kirchlichen "benedictio" der Brautleute, die neben Morgengabe
(vonseiten des Mannes) und Mitgift (vonseiten der Familie der Frau) als rechtsbegründende
Akte trat. Während die Frau auch hinsichtlich der von ihr in die Ehe eingebrachten
Güter mit der Eheschließung unter die auch güterrechtliche Vorherrschaft des Mannes
trat und Verfügungen nur mit ihm zusammen treffen konnte, blieb die Morgengabe in
ihrer Verfügung als Absicherung möglicher Witwenschaft. Denn die Berechtigung am
Gesamterbe oblag den Kindern, vornehmlich den Söhnen. Ehelösung blieb auch nach der
Verchristlichung der Ehe möglich, ist aber durchweg nur auf Initiative des Mannes
bezeugt. Der häufigste von der Kirche akzeptierte Ehelösungsgrund war der der (im nachhinein
aufgedeckten) zu nahen Verwandtschaft der Eheleute. Das sich entwickelnde Kirchenrecht
verfeinerte zunehmend die die Verwandtschaftsgrade betreffenden Bestimmungen.
Ein weiterer Ehelösungsgrund war Nichtvollzug der Ehe; bei Kinderlosigkeit wurde
dieser Grund häufiger vom Ehemann angegeben. Körperliches Unvermögen wurde zwar
angeführt, war aber schwer nachweisbar. Auch Ehebruch (natürlich nur der Frau!)
diente als Ehelösungsgrund. Die Kompetenz bei Fragen des kirchlichen Eherechts lag
bis zum 11. Jh. beim jeweiligen Diözesanbischof. Erst im Zuge der Kirchenreform zog
der Papst sie an sich.
Eid
Der Eid, eine Aussage oder ein Versprechen, verstärkt durch den
Gottesbezug und auf Reliquien oder die Bibel geleistet, ist neben dem Ordal (Gottesurteil)
das stärkste mittelalterliche Rechtsmittel, das in vielfacher Funktion eingesetzt
werden konnte. Im gerichtlichen Einsatz sind der Eid des Beschuldigten mit Eideshelfern
bekannt, der Zeugeneid, der Reinigungseid (unter Eid abgegebene Versicherung, dass man
unschuldig sei. Im sozialen Gefüge spielte der Treueid und der Vasalleneid eine große
Rolle. Verträge zwischen Königen wurden von ihnen oder (seit dem 12. Jh.) von
Eidbeauftragten beeidet, ebenso die politisch-militärische Verpflichtung ganzer
Heere ("Straßburger Eide" 842). Da der Eid ein germanisches Rechtsmittel war (der
christlich-religiöse Bezug kam verstärkend später hinzu), wurde er in der Volkssprache
geleistet (Straßburger Eide: altfranzösisch und althochdeutsch). Durch Eide verpflichteten
sich die Gildeangehörigen und die Bürger einer Stadt gegenseitig (s. auch "Schwureinung").
Freie
Die sogenannten Volks- oder Stammesrechte benutzen für den Freien
den Begriff "ingenuus" und setzen die Freien als Rechtsgruppe von den "Halbfreien" und
"Unfreien" ab. Ihre Kennzeichen sind Waffenführung und Eigentum. Nur
die Freien können im Mittelalter politisch handeln. Der Status der Freiheit ist bei
der Ehe eines Freien mit einer Freien von Geburt an für die Kinder gegeben. Auch Frauen
sind, obwohl nicht als waffenfähig angesehen, bei entsprechender Abkunft Freie. Ehen
zwischen Freien und Unfreien sind im Prinzip verboten, kommen aber vor und führen
grundsätzlich zur Unfreiheit der Kinder (diese folgen "der ärgeren Hand"). Freiheit
kann verloren gehen durch Kriegsgefangenschaft, durch Aufgabe, also z.B. Selbstverknechtung,
um auf diese Weise Schulden zu tilgen oder um sich den Lasten zu
entziehen, die ein Freier zu tragen hat, vor allem der Heeresfolge. Kirchliche
Institutionen werden gern als Herren im Fall der Selbstverknechtung zur Lastenminderung
gewählt, weil sie sicheren Schutz bieten, den der Unfreie nicht mehr selbst leisten kann.
Wie es Abstieg von der Freiheit in die Unfreiheit gibt, so gibt es auch Aufstieg von
der Unfreiheit in die Freiheit: dieser bedarf aber immer einer förmlichen Freilassung
durch den bisherigen Herrn/die bisherige Herrin. Der Freigelassene ist nicht "ingenuus"
(= von Geburt an frei), sondern "libertus". Die soziale Angleichung an die geburtständisch
Freien braucht Generationen, wie ja auch Eigentum, ein Kennzeichen der Freiheit, erst
über einen langen Zeitraum aufgebaut werden kann.
Fronhof, Frondienste
Als Fronhof ("curtis dominica"=Herrenhof) bezeichnet man in der
"klassischen" Grundherrschaft (s. dort) den Herrenhof, von dem mehrere Dörfer der Umgebung in
der Weise abhängig sind, dass deren unfreie Bauern (Natural)Abgaben an
den dort residierenden Herrn oder dessen Beauftragten (Meier) abführen und
außerdem das Herren- oder Salland dieses Fronhofes für den Herrn bearbeiten. Diese
Pflug-, Aussaat-, Heumahd-, Erntedienste sind die Frondienste ("Hand- und Spanndienste",
d. h. die unfreien Bauern müssen mit Gespannen auf dem Herrenland erscheinen und
dort Hand anlegen). Zu den Frondiensten zählen aber außer den Bearbeitungsleistungen
auf dem Herrenland, den sog. "gemessenen Diensten" (weil gewohnheitsmäßig feststeht,
in welchem Umfang sie zu leisten sind), auch zahlreiche "ungemessene Dienste" (z. B.
Holzeinschlag, Lieferung von Holzprodukten,Transportleistungen, Winterfütterung des
dem Herrn gehörigen Viehs etc.).