Alle drei Stadtsiegel sind im Besitz der jeweiligen Stadtarchive und werden mit deren Genehmigung und auf der Grundlage von deren digitalisierten Fotos hier veröffentlicht.
1. Das Trierer Siegel. Das älteste Trierer Stadtsiegel zeigt im Zentrum Christus, rechts und links neben dem Kopf die Buchstaben Alpha und Omega; die rechte Hand ist segnend erhoben, mit der linken Hand hält er einen großen Schlüssel vor der Brust. Die Christusfigur reicht durch die Mauern einer Stadt hindurch und steht mit den Füßen auf dem (Halbrund des) Kosmos. Drei zinnenbewehrte Mauern der Stadt sind dargestellt, die beiden seitlichen mit Mauerwerk und Toren, die frontal zum Betrachter liegende Mauer mit der Aufschrift "Sancta Treveris". Alle weiteren Figuren außer Christus stehen in dieser Stadt, die durch die Aufschrift als "Heiliges Trier" gekennzeichnet ist. Die beiden großen Figuren zur Rechten und Linken von Christus sind durch Aufschriften als "S. Petrus" und "S. Eucharius" (= 1. Bischof von Trier, der nach der Legende sein Bischofsamt direkt von Petrus erhalten hat) gekennzeichnet. Beide Heilige berühren mit der rechten Hand den von Christus gehaltenen Schlüssel. Unter ihren ausgestreckten rechten Armen sind zwei Gruppen von jeweils zwei Personen dargestellt. Die beiden unter dem Arm des Petrus haben ihre Arme in Gebetshaltung erhoben; sie werden als die Geistlichkeit von Trier gedeutet. Die beiden anderen auf der Seite des Eucharius werden als Trierer Ministeriale oder Stadtbürger gedeutet. Die Siegelumschrift, beginnend unten links neben den Füßen der Christusfigur, lautet: "Trevericam plebem Dominus benedicat et urbem" (= der Herr segne das Trierer Volk und die Stadt). - Das Siegel illustriert wie bei anderen Bischofsstädten (z. B. Köln, Speyer) die Vorstellung, dass die Stadt dem Patron der Bischofskirche (in Trier: Petrus) unterstehe. Mit der Schlüsselszene (Christus, Petrus, Eucharius) werden die Trierer (Erz)Bischöfe, wie Groten (s. unten Literatur) darlegt, in die "apostolische Sukzession" gestellt. Ob mit der Art der Christus- und Stadtdarstellung zugleich auf die Apokalypse und das himmlische Jerusalem angespielt wird (Groten), mag offen bleiben. Die Bezeichnung der Einwohner als "plebs" und nicht als "cives", "burgenses" oder "universitas" in der Umschrift rückt auf jeden Fall den Aspekt der "Kirchengemeinde" und nicht den der "Rechtskörperschaft" in den Vordergrund.
2. Das Lübecker Siegel. An diesem Beispiel wird das Problem der Wachssiegel deutlich: ihre Anfälligkeit für Beschädigungen. So ist der obere Teil der Umschrift hier aufgrund der Beschädigung nicht mehr lesbar. Doch kann die Umschrift nach späteren Siegelabdrucken ergänzt werden: in runde Klammern sind im folgenden die teilweise lesbaren Buchstaben, in eckige Klammern die nach den anderen Exemplaren ergänzten Buchstaben gesetzt. Die Umschrift lautet, oben rechts beginnend "[Sigi](llu)m burgensium de Lu[bek]e" (=Siegel der Bürger von Lübeck). Das Siegelbild hat im Gegensatz zu den beiden anderen auf dieser Seite wiedergegebenen Siegeln keinen Bezug zum ursprünglichen Stadtherrn, der Kirche (Trier) oder dem Kaiser (Ulm), obwohl Lübeck seit 1160 Bistum und seit 1181 Reichsstadt war. Vielmehr setzt das Siegelbild den Vorgang exemplarisch in Szene, dem die Stadt ihren Wohlstand und Aufstieg verdankte: das Zusammenwirken zwischen Kaufleuten und Schiffseignern, den Partnern im Fernhandel. Der Schiffeigner auf der - vom Betrachter aus gesehen - rechten Seite ist dadurch gekennzeichnet, dass er mit der linken Hand das Steuerruder hält. Beide Figuren halten die Rechte deutlich erhoben: die Schwurgebärde bezeichnet ihren eidlichen Zusammenschluss zur Fahrgemeinschaft ("Hanse"), die Rechtsbasis für Handelsgemeinschaft wie Stadtgemeinde nicht nur im Norden. Das dargestellte Schiff ist ein stilisierter Frachtensegler, ohne dass die Segel gehisst sind.- Für Lübeck haben wir mit der Slavenchronik des Helmold von Bosau, fortgesetzt seit 1177 durch Arnold von Lübeck, eine zeitnahe erzählende Quelle zur Entstehung dieser deutschen Stadt nach slavischer Siedlung seit ca. 1140. Die Stadt verdankte ihren schnellen Aufstieg dem Hafen, der Initiative ihrer Bewohner und ihrer profitablen Lage an einem Ende der Elbe-Trave-Verbindungsstraße zwischen Hamburg und Lübeck, mit der durch Umladen der Waren für den Landweg die gefährliche Umfahrt des Skagerrak umgangen werden konnte.
3. Das Ulmer Siegel. Das erstmals 1244 nachweisbare Wachssiegel in Schildform zeigt in der Mitte den Reichsadler. Die Umschrift, beginnend oben rechts neben dem Kreuz und im Uhrzeigersinn laufend, lautet "sigillum universitatis civium in Ulma" (= Siegel der Gemeinschaft der Bürger in Ulm). Schildförmige Siegel nehmen ähnlich wie Wappen, die die gleiche Form haben, seit Mitte des 13. Jh. zu. Die Umschrift weist das Siegel als solches der "universitas civium", der Rechtskorporation der Stadtbürger, aus. Der Reichsadler dokumentiert Ulms Charakter als Reichsstadt, d. h. als Stadt, die ihren Rechtsstatus dem Kaiser verdankt. Als kaiserliches Wappenzeichen ist der Adler seit Friedrich I. Barbarossa bekannt (Erdmann s. unter Literatur). Ulm gehört zum Typus der "Pfalzenstädte" (wie z. B. auch Aachen, Frankfurt, Gelnhausen, Goslar usw.), d. h. solcher Städte, die aus den Siedlungen von Kaufleuten und Handwerkern um königliche Pfalzen herum entstanden, mit der Zielsetzung, diese zu versorgen und zugleich von ihrem Schutz zu profitieren. Als Königspfalz ist Ulm zuerst 854 bezeugt. Im Konflikt zwischen Staufern und Welfen zerstörte der Welfe Heinrich d. Stolze 1134 die Pfalz und die zugehörigen Siedlungen. Konrad III. und Friedrich I. Barbarossa trugen für den Wiederaufbau Sorge und Friedrich I. hielt sich nachweislich dreizehnmal in Ulm auf. Bei sechs dieser Aufenthalte handelte es sich um Hoftage; d. h. unter diesem Kaiser muss der Ort schon die Versorgungsmöglichkeiten für größere Fürstengefolge geboten haben. Ein förmliches kaiserliches Stadtrechtsprivileg (wie wir es z. B. für Augsburg und Hagenau haben) ist für Ulm nicht erhalten, doch wird es wohl zu Recht mit dem letzten kaiserlichen Aufenthalt in der Stadt 1181 in Zusammenhang gebracht.
Siegelbild und Siegelumschrift verdanken ihre Ausformung demjenigen oder denjenigen, der oder die sie in Auftrag gegeben haben. Der oder die Auftraggeber waren zweifellos einflussreiche Persönlichkeiten der Stadt. Insofern kann man davon ausgehen, dass die Stadtsiegel die Vorstellung der Auftraggeber von der Bedeutung ihrer Stadt spiegeln.
Da für diese Seite Links kaum zur Verfügung stehen, folgen abweichend von der bisherigen Praxis einige Literaturhinweise.
T. Diederich, Rheinische Städtesiegel, Neuss 1984. Dort das Trierer Siegel S. 333-338.
C. Erdmann, Kaiserliche und päpstliche Fahnen im hohen Mittelalter, in: Quellen und Forschungen aus italienischen Archiven und Bibliotheken Bd 25, 1933/34, S.1-48, zum Reichsadler S. 26-32.
G. Fink, Die Lübecker Stadtsiegel, in: Zeitschrift des Vereins für Lübeckische Geschichte und Altertumskunde Bd 35, 1955, S. 14-33.
M. Groten, Studien zur Geschichte deutscher Stadtsiegel: Trier, Köln, Mainz, Aachen, Soest, in: Archiv für Diplomatik, Schriftgeschichte, Siegel- und Wappenkunde Bd 31, 1985, S. 443-478, zum Trierer Siegel S. 466-477.
M. Wettengel u. G. Weig (Hrsg.), StadtMenschen. 1150 Jahre Ulm: Die Stadt und ihre Menschen, Ulm 2004 (288 S., zahlreiche farbige Abb.). Begleitband zur Ausstellung "1150 Jahre Ulm" auf dem Südlichen Münsterplatz vom 7. Juli bis 3. Oktober 2004.