A) Grundlagen
Für Ärzte, die ausschließlich in der Röntgendiagnostik tätig sind,
gilt die Röntgenverordnung (RöV). Für Ärzte, die in der Nuklearmedizin
und/oder Strahlentherapie tätig sind, gilt die Strahlenschutzverordnung
(StrlSchV).
Die Fachkunde in der Röntgendiagnostik gliedert sich in zwei
Bereiche:
-) Grund- und Spezialkurs
-) Sachkundeerwerb
Die Sachkunde im Strahlenschutz für die Röntgendiagnostik erwirbt man
durch praktische Tätigkeit in der Klinik. Die Dauer des Sachkundeerwerbs
hängt von der angestrebten Fachkunde ab (z. B. Fachkunde für Notfall
bedeutet 1 Jahr praktische Tätigkeit).
Der Erwerb dieser Sachkunde beginnt erst, nachdem ein
"Kenntniskurs" absolviert worden ist, wobei in einigen
Bundeländern (z.B. Berlin) der Grundkurs frühestens 3 Monate nach der
Teilnahme am Kenntniskurs besucht werden darf. Bitte informieren Sie sich
daher bei Ihrer zuständigen Behörde, ob zwischen Einführungsseminar und
Grundkurs eine bestimmte Zeitspanne vorgeschrieben ist.
1) Kenntnisse im Strahlenschutz nach RöV - Unterweisungskurs zum Erwerb
der Kenntnisse
Die Teilnahme an einem 8-stündigen Kenntniskurs
im Strahlenschutz für Ärzte ist eine der Voraussetzungen für die Erlangung
der Fachkunde auf dem Gebiet der Röntgendiagnostik Die Kenntnisse im
Strahlenschutz nach RöV werden durch eine 4 stündige praktische
Unterweisung (mit Teilnahmebescheinigung) vor Ort durch den fachkundigen
Arzt und durch die Teilnahme an einem 4 stündigen Kenntniskurs erlangt. Mit
dem Erwerb der Kenntnisse beginnt in der Regel die Sachkundezeit in der
Klinik oder in der Praxis, in der die praktische Erfahrung im Umgang mit
Röntgenstrahlung über einen längeren Zeitraum und unter Aufsicht eines
fachkundigen Arztes erlernt wird.
Über Kenntnisse im Strahlenschutz nach RöV müssen verfügen:
-) Ärzte ohne Fachkunde, die unter Aufsicht eines fachkundigen Arztes
Röntgenstrahlung am Menschen anwenden.
2) Fachkunde im Strahlenschutz nach Röntgenverordnung
Die Fachkunde im Strahlenschutz für Ärzte nach RöV setzt sich aus der
erfolgreichen Teilnahme an von der zuständigen Stelle anerkannten
Strahlenschutzkursen und praktische Erfahrung (Sachkunde) zusammen. Die
Approbation als Arzt ist hierbei die Vorraussetzung für den
Fachkundeerwerb. Die Sachkunde umfasst theoretisches Wissen und praktischer
Erfahrung bei der Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen im jeweiligen
medizinischen Anwendungsgebiet und ist unter Aufsicht eines fachkundigen
Arztes in der Klinik oder in der Praxis innerhalb Deutschlands zu erwerben.
Folgende Fachkunde kann nach RöV erlangt werden:
- Röntgendiagnostik
- Strahlentherapieplanung
mit bildgebenden Verfahren
- Behandlung mit
Röntgenstrahlung
Über eine Fachkunde (oder Teilgebietsfachkunde) nach RöV müssen
verfügen:
- Ärzte, die
eigenverantwortlich röntgen (Untersuchung sowie Behandlung)
- Ärzte, die die
rechtfertigende Indikation stellen
- Strahlenschutzbeauftrage,
z.B. Ärzte , die dazu bestellt sind
- Ärzte, die in
der Teleradiologie die Verantwortung für die Anwendung der
Röntgenstrahlung haben
- Ärzte, die die
Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen in der medizinischen
Forschung leiten
3) Kurse zum Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz nach RöV
3a) Grundkurs im Strahlenschutz (24 h)
Die erfolgreiche Teilnahme (einschliesslich Prüfung) am Grundkurs
nach RöV bildet die Grundlage für die darauffolgenden Spezialkurse und ist
somit eine Vorraussetzung zur Erlangung der Fachkunde in der
Röntgendiagnostik.
3b)Spezialkurs Röntgendiagnostik (20 h)
Der Spezialkurs "Röntgendiagnostik" ist nach dem Grundkurs
im Strahlenschutz zu absolvieren. Die erfolgreiche Teilnahme am Spezialkurs
(einschliesslich Prüfung) ist eine Vorraussetzung für die Erlangung der
Fachkunde auf dem Gebiet oder einem Teilgebiet der Röntgendiagnostik.
3c) Spezialkurs Interventionsradiologie (4 h)
Bei Erlangung der Teilgebietsfachkunde "Anwendungen von
Röntgenstrahlung bei Interventionen" bzw. der Gesamtfachkunde in der
Röntgendiagnostik muss zusätzlich zum Spezialkurs in der Röntgendiagnostik
ein Spezialkurs "Interventionsradiologie" besucht werden. Die
erfolgreiche Teilnahme ist auch hier durch eine Prüfung zu belegen.
3d) Spezialkurs Computertomographie (4 h)
Bei Erlangung der Teilgebietsfachkunde
"Computertomographie" bzw. der Gesamtfachkunde in der
Röntgendiagnostik muss zusätzlich zum Spezialkurs in der Röntgendiagnostik
ein Spezialkurs "Computertomographie" besucht werden. Die
erfolgreiche Teilnahme ist auch hier durch eine Prüfung zu belegen.
Der Inhalt der Kurse richtet sich jeeils nach der Richtlinie
Fachkunde im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der
Medizin und Zahnmedizin vom 22.12.05 und für den Grundkurs nach RöV und
StrlSchV zusätzlich nach der Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin vom
04.03.2002. Die Kurse sind durch die Ärztekammer Nordrhein als zuständiger
Stelle anerkannt und bundesweit gültig.
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